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Pyrotechnik
Da es sich bei dem Treibsatz der Rakete im gesetzlichen Sinne schlicht um Sprengstoff handelt, benötigen Sie eine entsprechende Berechtigung zum Besitz und Mitführen pyrotechnischer Materialien, welche Ihnen nach etwa zwei Stunden Einweisung mit anschließender Prüfung durch Ihren Fluglehrer ausgestellt wird. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Mitführen des Rettungsgerätes im Fluge, sondern auch zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung von bis zu 50 kg entsprechender Stoffe, für den Fall, daß Sie z.B. später einmal ein eigenes UL besitzen und Ihr Rettungsgerät zu den vorgeschriebenen regelmläßigen Inspektionen bringen müssen. Als angenehmen Nebeneffekt dieser Ausbildung gewinnen Sie gleich noch
ein zusätzliches Gefühl an Sicherheit, denn als UL Pilot läßt Sie
die Technik dank dieses äußerst effizienten Rettungsmechanismus selbst im
Katastrophenfall nicht im Stich. Piloten von Segelflugzeugen oder PPL pflichtigen
Sportmaschinen haben da deutlich schlechtere Karten!
Nachfolgendes Video verdeutlicht die Wirksamkeit eines solchen Rettungsgerätes. Der Unfallhergang ist nicht unbedingt für jeden klar ersichtlich. Das Flugzeug geriet ins Flachtrudeln, der Pilot konnte es nicht mehr stabilisieren - was wohl auf den in diesem Fall völlig verkehrten Einsatz des Querruders (sehr schön zu sehen) zurück zu führen ist - und hat sich entschlossen, das Rettungsgerät auszulösen: Eine Bitte an alle, die so etwas selbst "ausprobieren" möchten: Vor Auslösen des Rettungsgerätes Motor abschalten! Der Pilot in diesem Film hat Gott sei Dank nur ein paar Äste klein gehäckselt. An der Stelle hätten statt Bäumen aber auch Menschen stehen können... |
Charterware ausser Betrieb
KAPI Datenschreiberauswertung einer Kroatien Flugreise (pdf, 6MB) |
Letzte Änderung: 21.11.2007 22:07:06 |
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