Theorieunterricht (PPL Niveau!) | 750.00 € |
Funksprechunterricht (BZF I+II) | 390.00 € |
Remos GX pro geflogener Stunde inkl. Fluglehrer | 177.00 € |
Fluglehrerstunde bei eigenem Flugzeug | 50.00 € |
Die Prüfungsgebühren werden nicht von uns, sondern von den jeweiligen Prüfungseinrichtungen erhoben.
Bei der Praxisausbildung entstehen zusätzliche Kosten in Form von Landegebühren! Landegebühren fallen
pro Landung an und werden von den jeweiligen Plätzen erhoben. Nachstehend zur Orientierung die UL
Gebühren der von uns während der Ausbildung am häufigsten angeflogenen Plätze (Angaben ohne Gewähr):
Landshut | 8.10 € |
Eggenfelden | 6.90 € |
Mühldorf (regulär) | 6.70 € |
Schönberg | 7.00 € |
Einzelstunden inkl. Treibstoff | 150.00 € |
10 Stunden Paket inkl. Treibstoff | 1450.00 € |
Die Charterpreise werden pro Betriebsstunde (Blockzeiten: Block off/Block on) minutengenau erhoben.
Treibstoffpreise werden entsprechend dem aktuellen Tagespreis am Flugplatz Schönberg berechnet bzw.
erstattet. Bei Trocken Charter wird das Flugzeug vollgetankt zur Verfügung gestellt und muss auch
vollgetankt wieder abgegeben werden. Mehrstunden-Pakete sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten
und sind ab Rechnungsdatum 1 Jahr gültig. Die nach Ablauf der Gültigkeit nicht geflogenen
Stunden verfallen! Bitte planen Sie entsprechend.
Die Pakete zu 50 Stunden sind in erster Linie für Kunden gedacht, die z.B. eine Ausbildung zum UL
Fluglehrer planen oder in absehbarer Zeit eine Maschine für einen längeren Urlaubsflug chartern
möchten. Auf Grund der zeitlichen Limitierung eignen sich diese Pakete keinesfalls, um ein langjähriges
Zeitkontingent aufrecht zu erhalten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Mehrstundenpakete (10/50 Stunden) eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Zeitpunkt des Erwerbs haben. Stunden, die in diesem Zeitraum nicht abgeflogen wurden, verfallen mit Ablauf dieser Frist. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass wer zu wenig fliegt, auch keine Routine bekommt. Damit soll völlig überflüssigen Unfällen vorgebeugt werden. Mehrstundenpakete sind personengebunden und nicht übertragbar - siehe Chartervertrag.
Wie im Chartervertrag festgesetzt müssen alle Neukunden bei einem Überprüfungsflug mit einem UTC Fluglehrer nachweisen, daß sie das Flugzeug insbesondere bei den Landungen sicher beherrschen. Das gilt auch für Stammkunden, deren letzter Flug als verantwortlicher Flugzeugführer auf dem entsprechenden L/F Muster länger als 90 Tage zurück liegt.