UTC Flugschule
UL Training und Charter-Service REMOS + Pioneer Exclusiv - Schulung
Werner Frister,
Bernbichl 1
D-83361 Kienberg

Achtung:

Für Inhaber einer gültigen PPL gelten deutlich vereinfachte Vorschriften!
Erfragen Sie diese bitte bei Bedarf im Flugbetriebsbüro der Flugschule!

Fachliche Voraussetzungen

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis der Klasse II (LAPL)
  • Nachweis über Soforthilfemaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, der Schein wird frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt

Theoretische Ausbildung

Insgesamt 60 Unterrichtsstunden in den Fächern

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung. Das Fach Pyrotechnik ist nicht Bestandteil der theoretischen Prüfung und wird innerhalb der Flugschule durch den Ausbildungsleiter geprüft.
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Optional Flugfunkzeugnis BZF I oder II

Das Flugfunkzeugnis ist nur erforderlich, wenn Sie später Anflüge auf Verkehrsflugplätze wie z.B. Landshut, Straubing oder Eggenfelden beabsichtigen. Für den reinen UL Flug auf UL Plätzen benötigen Sie es nicht. Dennoch empfehlen wir Ihnen den Erwerb von mindestens BZF II (Flugfunk in deutscher Sprache), da Sie dann später flexibler und nicht auf reine UL Plätze beschränkt sind.

Praktische Ausbildung

  • Mindestens 30 Flugstunden
  • Davon mindestens 5 Stunden Alleinflug sowie mindestens zwei Überlandflüge über eine Distanz von mindestens 200 km mit Zwischenlandung und mit Fluglehrer
  • Die praktische Prüfung muß spätestens 3 Jahre nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden.